Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
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Wenn Sie der Geschädigte eines Unfalls sind und an diesem keine Schuld tragen, haben Sie das Recht, Ihre Werkstatt frei zu wählen.
Es kann sein, dass die Versicherung des Unfallverursachers versucht, Ihnen eine Partnerwerkstatt vorzugeben. Das kann durchaus verlockend klingen, weil Sie sich dann – so das Versprechen – um nichts kümmern müssen. Allerdings arbeiten solche Partnerwerkstätten nach den Vorgaben der Versicherung und führen die Reparaturen eventuell nicht ganz so hochwertig aus, wie es eine unabhängige Werkstatt tun würde. Wählen Sie also die Werkstatt lieber selbst.
Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben und damit Ihre Kaskoversicherung greift, sieht die Sache anders aus: Viele Kunden haben in ihrem Vertrag eine Werkstattbindung stehen – was den Beitrag in der Regel günstiger macht. In diesem Fall ist die Versicherung berechtigt, die Werkstatt vorzugeben. Haben Sie keine Werkstattbindung in Ihrem Vertrag, können Sie frei wählen. Vielen Kunden ist allerdings gar nicht bewusst, dass sie eine solche Klausel unterschrieben haben. Schauen Sie also auf jeden Fall zur Sicherheit in Ihren Vertrag, oder fragen Sie bei der Versicherung nach, bevor Sie Ihren Wagen zur Reparatur in Ihre gewohnte Werkstatt bringen.