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Fiktive Abrechnung nach Unfallschaden: Geld statt Reparatur
Unfallschaden ohne Reparatur auszahlen lassen
Nach einem unverschuldeten Unfall stehen Geschädigten mehrere Möglichkeiten offen, den entstandenen Schaden geltend zu machen. Eine beliebte Option ist die fiktive Abrechnung, bei der die Reparaturkosten auf Basis eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags abgerechnet werden – ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert werden muss.
Doch wie funktioniert die fiktive Abrechnung, und was sollten Autofahrer dabei beachten?

Über den Autor
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Als VDI-geprüfter und ZAK-zertifizierter KFZ-Sachverständiger mit über 17 Jahren Praxiserfahrung ist es meine Mission, Geschädigten nach einem Unfall zu ihrem Recht zu verhelfen. Transparenz, Präzision und Ihr Interesse stehen für mich an erster Stelle.
Geld statt Reparatur? Was ist eine „fiktive Abrechnung“?
Die fiktive Abrechnung bezieht sich auf die Berechnung von Schadensersatz auf Grundlage der Reparaturkosten, auch wenn die Reparatur tatsächlich nicht durchgeführt wurde. Im Kontext eines unverschuldeten Verkehrsunfalls bedeutet dies, dass Sie als Geschädigter berechtigt sind, den vollen Schadensbetrag geltend zu machen, auch wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen.
Als Geschädigter eines Autounfalls steht Ihnen gemäß § 249 BGB ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Dieser Anspruch besteht sogar dann, wenn Sie sich entscheiden, den Schaden entweder selbst zu beheben oder überhaupt nicht zu reparieren. In solchen Fällen spricht man von einer fiktiven Abrechnung. Der Begriff „fiktiv“ kommt daher, weil keine Rechnung für die Reparatur bei der Versicherung des Unfallgegners eingereicht wird. Stattdessen wird ein Gutachten eines Sachverständigen oder ein Kostenvoranschlag über die entstandenen Schäden vorgelegt.
§ 249 BGB umfasst jedoch auch die sogenannte Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter im Rahmen des Zumutbaren dazu angehalten sind, den Schaden nach einem Unfall so gering wie möglich zu halten. Schließlich soll niemand durch eine fiktive Abrechnung ungerechtfertigt profitieren. Mit einem versierten Sachverständigen wie Benjamin Sécrit befinden Sie sich auf der sicheren Seite. Wir übernehmen gerne die vollständige Abwicklung des Schadens und die entsprechende Korrespondenz für Sie!
Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen zielgerichtet, Ihre Rechte durchzusetzen.
Merkmale der fiktiven Abrechnung:
- Keine Reparaturpflicht: Sie entscheiden selbst, ob und wie Sie das Fahrzeug instand setzen lassen.
- Flexibilität: Die Entschädigung kann für die Reparatur oder für andere Zwecke verwendet werden.
- Kostengrundlage: Die Höhe der Auszahlung basiert auf den kalkulierten Netto-Reparaturkosten.
Der Anspruch der fiktiven Abrechnung ergibt sich aus § 249 BGB „Art und Umfang des Schadensersatzes“:
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. (§ 249 BGB)
Schritte bei der fiktiven Abrechnung
Der erste Schritt ist die Beauftragung eines Sachverständigen, der den Schaden am Fahrzeug begutachtet. Dieses Gutachten dient als Grundlage für die Ermittlung der Reparaturkosten und weiterer Schadensersatzpositionen.
Fiktive Abrechnung nach Gutachten – hier ist die Expertise vom Sachverständigen gefragt
Die Regulierung eines Schadens durch eine Versicherung erfordert stets einen Nachweis über die Schadenshöhe. Wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall in einer Werkstatt repariert wird, dient die Reparaturrechnung als Beleg. Bei einer fiktiven Abrechnung ist hingegen zwingend ein Unfallgutachten notwendig, welches von einem erfahrenen Kfz-Gutachter erstellt werden sollte. Die Kosten für dieses Gutachten übernimmt die Versicherung. Der Geschädigte hat das Recht, den Gutachter frei auszuwählen und sollte keinesfalls einen Sachverständigen akzeptieren, der von der gegnerischen Seite beauftragt wurde.
Gründe für eine fiktive Abrechnung
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit – von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Welche Positionen können bei einer fiktiven Abrechnung geltend gemacht werden?
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Posten, die Sie geltend machen können, von den individuellen Umständen des Unfalls abhängen können. Ein erfahrener Rechtsbeistand oder Sachverständiger kann Ihnen bei der genauen Berechnung und Geltendmachung dieser Posten helfen.
Beispiel für die fiktive Abrechnung
Nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie ein unabhängiges Schadengutachten bei uns in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten beziffert die Netto-Reparaturkosten für Ihren Golf auf 3.521,30 Euro. Bei einer fiktiven Abrechnung werden diese Kosten auf Ihr Konto überwiesen. Zusätzlich zur Reparaturkostenschätzung kommt die ermittelte Wertminderung in Höhe von 300 Euro.
Gemäß der Nutzungsausfalltabelle für die Fahrzeuggruppe C, zu der Ihr Golf gehört, beträgt der Nutzungsausfall 35 Euro pro Tag. Das Gutachten setzt eine Reparaturdauer von 5 Tagen an, was weitere 175 Euro Nutzungsausfall entspricht. Um den Nutzungsausfall geltend zu machen, muss Ihr Fahrzeug natürlich (teilweise) repariert worden sein. Das können Sie aber in Eigenleistung oder aber mithilfe von Bekannten durchgeführt haben. Es ist keine Rechnung notwendig, sondern nur das Ergebnis (=Reparatur).
In diesem konkreten Fall beläuft sich die einforderbare Summe für die Schadensabrechnung auf 3.996,30 Euro.
Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre mögliche Auszahlung bei einer fiktiven Abrechnung zu berechnen. Mit diesen Angaben zeigt Ihnen der Rechner, welche Abrechnungsmethode von der Versicherung angewendet wird.
Der ultimative Abrechnungs-Assistent
Tragen Sie hier die Werte aus Ihrem Gutachten ein, um Ihre individuellen Abrechnungsmöglichkeiten zu sehen.
Ihre Abrechnungsmöglichkeiten verständlich erklärt
Möglichkeit 1: Reparatur
Sie lassen Ihr Fahrzeug vollständig und fachgerecht reparieren. Die gegnerische Versicherung erstattet die vollen Bruttoreparaturkosten, die im Gutachten ausgewiesen sind. In vielen Fällen erhalten Sie zusätzlich die Wertminderung und eine Nutzungsausfallentschädigung.Möglichkeit 2: Fiktive Abrechnung
Sie entscheiden sich, das Fahrzeug (vorerst) nicht oder nur teilweise zu reparieren und möchten sich den Schaden auszahlen lassen. Hier rechnet die Versicherung auf Basis der Nettoreparaturkosten oder, falls es für sie günstiger ist, auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands (Totalschadenbasis) ab.Fazit
Die fiktive Abrechnung bietet Autofahrern eine flexible Möglichkeit, nach einem Unfall Schadensersatz zu erhalten, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Besonders bei kleineren Schäden oder wenn das Fahrzeug ohnehin nicht lange genutzt werden soll, kann dies finanziell vorteilhaft sein. Dennoch sollten Sie die Einschränkungen und möglichen Abzüge durch die Versicherung beachten. Vertrauen Sie auf die Expertise von Benjamin Sécrit. Er kümmert sich um die gesamte Korrespondenz und Schadensabwicklung in Ihrem Namen, bewahrt Sie vor Auseinandersetzungen bei Kürzungsversuchen der gegnerischen Haftpflichtversicherung und sorgt gezielt dafür, dass Sie Ihr Recht durchsetzen.
