Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
Wenn Sie der Geschädigte eines Unfalls sind, bekommen Sie Geld von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Im Normalfall legen Sie dafür die Rechnung der Reparatur vor und der Betrag wird erstattet. Sie müssen den Schaden allerdings nicht reparieren lassen, sondern können sich den Gegenwert der Reparatur auch auszahlen lassen, das bleibt ganz Ihnen überlassen. Der Fachausdruck für diese Möglichkeit der Schadensregulierung ist „fiktive Schadensabrechnung“.
Sollten Sie diese Möglichkeit wählen, müssen Sie ein paar Punkte beachten:
– Es gibt zwei Wege, die Höhe der Ausgleichszahlung zu bestimmen. Entweder man lässt sich von einer Werkstatt einen Kostenvoranschlag machen oder es wird ein KFZ-Sachverständiger beauftragt.
– Die Summe, die Sie am Ende erhalten, kann allerdings geringer ausfallen als der Kostenvoranschlag. Zum einen wird die Mehrwertsteuer herausgerechnet, denn sie fällt ja gar nicht an. Genauso streicht die Versicherung oft Posten wie den Transport des Autos zum Lackierer – denn auch diese Kosten fallen ja gar nicht an, wenn das Auto nicht repariert wird.
– Falls Ihr Auto recht neu ist, wird es durch den Unfall eventuell deutlich an Wert verlieren. In diesem Fall sollten Sie für die fiktive Schadensabrechnung auf einen Gutachter zurückgreifen, statt auf den Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Eine Werkstatt würde nämlich nur die Reparaturkosten schätzen, der Gutachter hingegen wird auch den Wertverlust mit einkalkulieren.