Kfz-Gutachten – wozu eigentlich?
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, benötigen Sie einen Kfz Gutachter Ihres Vertrauens. Einen, der neutral und unabhängig den Unfallschaden begutachtet. Egal, ob es sich nun um einen kleinen oder großen Schaden handelt.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie gegenüber dem Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung ein Schadenersatzanspruch. Diesen Anspruch müssen Sie nachweisen!
Schadengutachten als Nachweis für Schadensersatzansprüche
Das ist Ihr gutes Recht, denn wer den Ärger hat, soll wenigstens finanziell entschädigt werden und keine Einbußen haben. Oftmals ist es auch so, dass durch einen Unfall versteckte Schäden entstehen, die ein Laie nie entdecken würde.
Es gibt also eine ganze Reihe von Gründen, einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
Sollten Ihnen die Versicherungsdaten des Unfallgegners noch nicht bekannt sein, kümmern wir uns darum! Wir ermitteln die gegnerische Versicherung sowie die Versicherungsscheinnummer und ggf. die Schadennummer.
Besser, man hat alles in einem Gutachten schwarz auf weiß
Mit einem Gutachten sind Sie immer auf der sicheren Seite. Alle entstandenen Schäden werden dokumentiert und die Aufwendungen für die Reparatur ermittelt. Darüber hinaus wird auch eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeuges, der Restwert, der Wiederbeschaffungswert und der Nutzungsausfall benannt.
All das sind wichtige Faktoren, um Ihre Interessen gegenüber der gegnerischen Versicherung wahrzunehmen. Mit einem Kfz-Schadengutachten haben Sie einen Beweis in der Hand, der für Sie bares Geld bedeutet.
Schadenservice von A bis Z – schnell und unbürokratisch
Wir sind genau der richtige Partner für Sie.
Auch bei geringen Schäden an ihrem Fahrzeug, sog. Bagatellschäden (Reparaturkosten bis ca. 750,- EUR) bieten wir Ihnen eine Besichtigung Ihres Fahrzeuges an und erstellen für Sie ein Kurzgutachten über die unfallbedingten Beschädigungen.
Und wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen wollen (fiktive Schadenabrechnung)?
Dann dient das Gutachten als Grundlage für die Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung. Allerdings müssen Sie dabei beachten, dass die Mehrwertsteuer auf den Reparaturkostenbetrag von der Versicherung nicht gezahlt wird.
Wie Sie sehen, ist die Arbeit eines Kfz-Gutachters viel umfangreicher als nur ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt.
Also, nach einem Unfall bitte gleich zum Schadenprofi – Ihrem unabhängigen Experten für Kfz-Gutachten in Berlin:
Ingenieur- und Kfz-Sachverständigenbüro Sécrit
Dipl.-Ing. (FH) Benjamin Sécrit
Sachverständiger für Kfz-Schäden und -Bewertung
Summter Str. 229
D-12623 Berlin
24h-Hotline: 030 755 200 13
Entweder, wir kommen zu Ihnen oder Sie kommen in unser Büro.
Das sagen unsere Kunden
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Häufig gestellte Fragen
Darf ich mir selber einen Kfz Gutachter aussuchen?
JA! Wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, haben Sie immer das uneingeschränkte Recht einen Kfz Gutachter / Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Das gilt auch für den Fall, dass die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen bzw. einen freien Kfz Gutachter beauftragt hat. Selbst dann, wenn dessen Gutachten schon vorliegt. Die Kosten für das Kfz-Gutachten muss die Versicherung des Unfallverursachers (Schädigers) grundsätzlich übernehmen.
Wer kommt für die Kosten des Unfallgutachtens auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen. Nach § 249 BGB ist ein Geschädigter so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre. Wir rechnen bei eindeutiger Sachlage mittels einer Abtretungserklärung direkt mit der Versicherung des Unfallverursachers ab, so dass Sie nicht in Vorleistung treten müssen.
Wie lange dauert die Begutachtung?
Je nach Schadenumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 60 Minuten einstellen.
Wie lange dauert die Erstellung des Kfz-Gutachtens?
In der Regel ein bis zwei Werktage.
Wo findet die Begutachtung statt?
Die Fahrzeugbesichtigung kann bei Ihnen zu Hause, am Unfallort, in Ihrer Werkstatt, auf Ihrer Arbeitsstelle oder bei uns erfolgen.
Kann man sich den Schaden auch auszahlen lassen?
Als Geschädigter haben Sie grundsätzlich das Recht, sich den Schadenersatz auch auszahlen zu lassen. Ob Sie das Geld für eine Reparatur einsetzen oder nicht, dass ist ganz alleine Ihre Entscheidung. Diese Abrechnungsweise nennt man fiktive Schadenabrechnung. Lediglich die Mehrwertsteuer wird dann nicht erstattet.
Die gegnerische Versicherung möchte mir einen Kfz-Sachverständigen schicken. Muss bzw. soll ich mich darauf einlassen?
NEIN! Der Kfz-Sachverständige der Versicherung vertritt in erster Linie die Interessen der Gesellschaft, die den Schaden bezahlen muss. Achten Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der Ihre Interessen wahrnimmt. Somit ist sichergestellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben den reinen Reparaturkosten richtig ermittelt werden.