Kfz Gutachter in Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
Kfz-Sachverständiger
24h-Hotline: 030 75520013
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Geschädigter eines Unfalls ist derjenige, der unverschuldet in ein Unfallgeschehen verwickelt wurde. Wurden dem Fahrzeug des Geschädigten von seinem Unfallgegner Schäden zugefügt, hat er ein Recht auf Schadensersatz. Für die entstandenen Schäden kommt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Zur schnellen und unkomplizierten Schadensregulierung ist die Dokumentation am Unfallort sehr wichtig. Wird für die Unfallaufnahme keine Polizei hinzugezogen, beispielsweise auf Grund eines Bagatellschadens, sollte sich der Geschädigte das Kennzeichen des Verursachers notieren sowie seine Ausweispapiere zeigen lassen. Als Geschädigter sollten Sie außerdem genügend Fotos für die Beweissicherung machen und sich die Personalien von eventuellen Zeugen notieren.
Jeder Geschädigte hat das Recht nach einem Unfall einen versicherungsunabhängigen Sachverständigen für die Begutachtung des entstandenen Schadens zu beauftragen. Liegt die Schadenssumme oberhalb der Bagatellschadensgrenze, werden die Kosten für das Schadensgutachten von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen. Als Geschädigter haben Sie außerdem in bestimmten Fällen einen Anspruch auf einen Mietwagen und können Ansprüche wegen Nutzungsausfall geltend machen, wenn Sie Ihr Fahrzeug auch gewerblich nutzen. Wenn Sie die notwendigen Nachweise eines Arztes vorlegen können, steht Ihnen außerdem Schmerzensgeld zu. Zur Reparatur Ihres Fahrzeugs können Sie eine Werkstatt frei wählen, Sie müssen nicht auf den Vorschlag der Versicherung für eine bestimmte Werkstatt eingehen. Auch sind Sie nicht verpflichtet, sämtliche im Schadensgutachten festgestellten Schäden beseitigen zu lassen, sofern diese nicht der Fahrtüchtigkeit sowie der Sicherheit Ihres Fahrzeugs im Wege stehen.