Oldtimergutachten Berlin & Brandenburg
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Dipl.-Ing. Benjamin Sécrit
von ZAK-Zert GmbH zertifizierter Sachverständiger für Kfz-Schäden und -bewertung
Als Bewertungspartner von classic analytics bewerten unsere Oldtimergutachter in Berlin auch Ihren Oldtimer und Youngtimer kompetent und zuverlässig und erstellen das notwendige Wertgutachten. Viele Oldtimerversicherungen verlangen ein Wertgutachten um einen Oldtimer zu versichern.
Um ein klassisches Fahrzeug bei einer Oldtimerversicherung versichern zu können, wird eine Fahrzeugbewertung benötigt. Das Oldtimer-Wertgutachten gibt über den Zustand und den Wert des Fahrzeuges Auskunft. Umso höher der Wert des Oldtimers, desto wichtiger ist es, ein aktuelles und aussagekräftiges Oldtimergutachten vorweisen zu können. Sollte ein Schadenfall eintreten, wodurch der Oldtimer nicht mehr zur Verfügung steht (Brandschaden, Entwendung etc.) ist es für den Fahrzeughalter sonst äußert schwierig bis unmöglich den korrekten Fahrzeugwert darzulegen.
Den Umfang des Oldtimergutachtens legen dabei Sie (oder Ihre Versicherung) fest. Wir können Ihnen eine Oldtimer Kurzbewertung oder ein ausführliches Oldtimergutachten anbieten.
Die Oldtimer Kurzbewertung ist die kostengünstige Bewertung zur Versicherungseinstufung. Unsere Oldtimer-Sachverständigen erstellen Ihnen ein aussagekräftiges und kostengünstiges Dokument, das den allgemein gültigen Bewertungsrichtlinien der Versicherungen entspricht und in dem der individuelle Wert Ihres Oldtimers, Youngtimers oder sonstigen Liebhaberfahrzeugs attestiert wird.
Das sagen unsere Kunden
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Sollte der Umfang einer Kurzbewertung nicht ausreichen – was zum Beispiel dann der Fall ist, wenn ein besonders hochwertiges Fahrzeug versichert, verkauft oder gekauft werden soll oder wenn die Höhe eines Unfallschadens festgestellt werden muss – erstellen wir Ihnen gerne ein ausführliches Oldtimergutachten. Dabei wird das Fahrzeug einer detaillierten Prüfung unterzogen und alle Baugruppen genauestens begutachtet.
Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Oldtimergutachten, dessen Prüfungsumfang sich an der gestellten Aufgabe orientiert. Auf Wunsch können dabei auch Probefahrten, Kompressionsdruckmessungen, Hohlraumanalysen etc. durchgeführt werden.
Unsere erfahrenen Oldtimergutachter stehen Ihnen nicht nur bei der Erstellung eines Wertgutachtens mit Rat und Tat zur Seite sondern auch dann, wenn Sie mit Ihren Oldtimer in einen unverschuldeten Unfall verwickelt sein sollten. Auch für Klassiker erstellen wir Schadengutachten zur Abwicklung des Unfallschadens mit der Versicherung des Unfallverursachers.
Die Besichtigung Ihres Oldtimers erfolgt dabei auf Wunsch direkt bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt Ihres Vertrauens oder in unserem Kfz-Sachverständigenbüro.
In unserer Prüfhalle stehen unseren Oldtimer-Experten eine Hebebühne und erforderliches Equipment zur Verfügung. Somit können alle Baugruppen exakt begutachtet und dokumentiert werden.
Unsere Servicebereitschaft kennt keine starren Öffnungszeiten. Wir sind flexibel – wir stehen Ihnen auch nach Ihrem Feierabend, an Wochenenden und Feiertagen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos bei Ihnen zulassen. Ansonsten erfolgt die Fahrzeugbegutachtung am nächsten Tag bzw. nach Absprache, oder in unserer perfekt ausgeleuchteten Prüfhalle.
Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Tagen. Das Oldtimergutachten inklusive Lichtbildanlage wird Ihnen anschließend in gebundener Form per Post und zusätzlich als pdf-Datei per E-Mail zugesandt.
Wir bieten dank modernster Technik und Ausstattung sowie kompetenter Mitarbeiter zeitgemäße und professionelle Oldtimergutachten im Großraum Berlin & Brandenburg.
Definitionen nach dem anerkannten Classic-Analytics Bewertungssystem
Der Wert eines Old- oder Youngtimers steht und fällt mit dem Zustand. Kriterien wie Alter, Laufleistung oder Anzahl der Vorbesitzer sind bei normalen Gebrauchtwagen noch entscheidend, beim Oldtimer hingegen sind sie häufig gar nicht mehr eindeutig zu ermitteln, es kommt allein auf die Zustandsnote an.
Die nachfolgenden, von Classic-Analytics entwickelten Definitionen haben sich seit Jahren in der Oldtimerszene etabliert.
Makelloses Fahrzeug, an dem sich auch bei genauester Prüfung keinerlei (!) Mängel an Optik oder Technik finden. Ein Fahrzeug, dessen Restauration in allen Punkten den absoluten Höchststand des heute handwerklich Machbaren darstellt und daher einen enormen finanziellen Aufwand erfordert. Extrem selten.
(Übertrifft deutlich den Qualitätsstandard der heute üblichen Großserienproduktion)
Sehr gutes, mängelfreies Fahrzeug im original erhaltenen oder aufwändig restauriertem Zustand ohne Fehlteile und mit allenfalls leichten Gebrauchsspuren.
(Entspricht einem 3 bis 8 Jahre alten, optimal gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von maximal 50.000 bis 100.000km)
Gebrauchtes Fahrzeug im ordentlichen Zustand, das normale Spuren der Jahre oder einzelne, kleinere Mängel zeigt. Uneingeschränkt fahrbereit, ohne Durchrostungen und ohne sofort notwendige Instandsetzungsarbeiten.
(Entspricht einem 8 bis 12 Jahre alten, optimal gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung von 100.000 bis 200.000km)
Verbrauchtes Fahrzeug mit deutlich erkennbaren Mängeln, das nur eingeschränkt fahrbereit ist oder an dem sofortige, einfach durchzuführende Arbeiten notwendig sind. Kann leichte bis mittlere Durchrostungen oder Fehlteile aufweisen.
(Entspricht einem 12 bis 20 Jahre alten, durchschnittlich gepflegten Mittelklassewagen mit einer Laufleistung über 250.000km)
Restaurierungsobjekt im nicht fahrbereiten oder (teil)zerlegtem Zustand mit zahlreichen Fehlteilen, das nur mit größeren Investitionen wieder aufgebaut werden kann.
(Entspricht einem über 20 Jahre alten, schlecht gepflegten Mittelklassewagen mit über 300.000 Kilometer Laufleistung, bei dem der anstehende Prüftermin zur Hauptuntersuchung das Aus bedeutet bzw. technische Defekte die Nutzung aus wirtschaftlicher Sicht beenden)
Hinweis
Unrestaurierte Fahrzeuge mit einer überdurchschnittlich niedrigen Laufleistung in nur leicht patiniertem Originalzustand entziehen sich dem üblichen Bewertungsschema. Ihr Wert kann daher den sich durch die reine Zustandsnote ergebenden Wert deutlich übersteigen.
Der Marktwert beziffert den aktuellen Wert des Fahrzeugs am Spezialmarkt für Liebhaberfahrzeuge, d.h. das für dieses Fahrzeug der als Marktwert ermittelte Betrag bei einem An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden würde. Beim Marktwert handelt es sich um einen Durchschnittspreis am Privatmarkt, der somit weder Mehrwertsteuer noch Händlergewinnspanne enthält.
Bei seltener gehandelten und bei Fahrzeugen, die überwiegend gewerblich vertrieben werden, fließen auch die Händler- sowie internationale Auktionsergebnisse als Nettobetrag mit in den Marktwert ein.
Üblicherweise werden Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge nach ihrem Marktwert versichert.
Der Marktwert ist die Grundlage für die Versicherungseinstufung und für die Prämienberechnung im Kaskobereich bei Oldtimertarifen. Der Marktwert gilt als Taxe (festgesetzter Betrag) im Sinne des § 76 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
Wichtig: Für die regelmäßige Anpassung des Versicherungswertes ist der Versicherungsnehmer der Oldtimerversicherung selbst verantwortlich. Im Schadenfall wird nur der bei Versicherungsabschluss ursprünglich vereinbarte Marktwert ersetzt, ohne die übliche Wertsteigerung bei Oldtimerfahrzeugen zu berücksichtigen. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte die Fahrzeugbewertung daher regelmäßig aktualisiert werden (spätestens alle zwei Jahre).
Der Wiederbeschaffungswert beziffert den Betrag, den der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen. Abgestellt wird dabei auf den Wert zum Zeitpunkt des Unfalls. Berücksichtigung findet hierbei – im Gegensatz zum Marktwert – vor allem der gewerbliche Handel. Der Wiederbeschaffungswert enthält somit stets (anteilige) Mehrwertsteuer und die in der jeweiligen Preisklasse übliche Händlergewinnspanne. Restaurationskosten oder sonstige bisherige Aufwendungen finden hingegen keine Berücksichtigung. Der Wiederbeschaffungswert ist insbesondere die Grundlage für die Abwicklung eines Haftpflichtschadens.
Der Wiederherstellungswert bezeichnet den Betrag, die sich aus der Anschaffung sowie der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat, unabhängig davon, ob sich dieser Preis bei einem Verkauf tatsächlich am Markt erzielen lässt. Es handelt sich somit um einen rein rechnerisch ermittelten Wert, der sich aus der Addition der sicht- oder belegbaren Investitionen ergibt. Die Differenz zum Marktwert kann daher erheblich sein. Der Wiederherstellungswert hat vor allem in den Fällen Bedeutung, in denen ein Fahrzeug überdurchschnittlich langwierig, aufwendig und damit kostenintensiv restauriert wurde.
Häufig gestellte Fragen
Ein Fahrzeug muss über 30 Jahre alt sein, um als Oldtimer zu zählen.
Um ein Oldtimer in einer Oldtimerversicherung versichern zu können, wird ein Oldtimergutachten benötigt. Das Oldtimer-Wertgutachten gibt über den Zustand und den Wert des Fahrzeuges Auskunft. Umso höher der Wert des Oldtimers, desto wichtiger ist es, ein aktuelles und aussagekräftiges Oldtimergutachten vorweisen zu können.
Je nach Auftragsumfang sollten Sie sich auf eine Begutachtungsdauer von ca. 30 bis 120 Minuten einstellen.
Die Fahrzeugbesichtigung findet in der Regel bei uns statt. Hier haben wir alle erforderlichen technischen Voraussetzungen um Ihren Oldtimer zu untersuchen.
In der Regel zwei bis drei Werktage.
Ein Oldtimer-Kurzgutachten kostet 250,00 € bei Vorführung des Fahrzeuges bei uns. Die ausführliche Variante ist deutlich umfangreicher und kostet ab 500,00 €.